Bannmeile

Bannmeile
Bạnn|mei|le 〈f. 19
1. 〈urspr.〉 Sperrbezirk von einer Meile um eine Ortschaft
2. 〈heute〉 staatliche Institutionen umgebender Bezirk, innerhalb dessen Demonstrationen u. Ä. untersagt sind

* * *

Bạnn|mei|le, die:
1. (Geschichte) nähere Umgebung einer Stadt, in der besondere Vorschriften gelten.
2. nähere Umgebung von Regierungsgebäuden o. Ä., in der Versammlungsverbot besteht:
die B. des Bundestages.

* * *

Bannmeile,
 
Bannkreis, Banlieue [bã'ljø, französisch],
 
 1) älteres Recht: im Mittelalter Gebiet von einer Meile um eine Stadt, innerhalb dessen kein Fremder Handel oder Gewerbe treiben durfte. In den großen Territorien gab es die Bannmeile auch für Gerichtszwang, Vollstreckung, Geleit.
 
 2) deutsches Staatsrecht: Schutzbereich um Gebäude der obersten Verfassungsorgane (in Bund und Ländern), innerhalb dessen zum Schutz vor Störungen Versammlungen und Aufzüge nicht stattfinden dürfen. Für Verfassungsorgane des Bundes (Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht) besteht keine Bannmeile mehr. Durch Gesetz vom 11. 8. 1999 wurden befriedete Bezirke gebildet, in denen öffentliche Versammlungen zuzulassen sind, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der Verfassungsorgane nicht zu erwarten ist (vor allem an sitzungsfreien Tagen). Das Bannmeilengesetz des Bundes wurde zum 1. 8. 2000 aufgehoben.
 

* * *

Bạnn|mei|le, die: 1. (hist.) nähere Umgebung einer Stadt, in der besondere Vorschriften galten. 2. nähere Umgebung von Regierungsgebäuden o. Ä., in der Versammlungsverbot besteht: Neben Grünpflanzen und Schreibtischen wird, so zeichnet sich mittlerweile ab, auch die B. mit von Bonn nach Berlin ziehen (LVZ 10. 12. 98, 2).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bannmeile — (Bannleuca), der Bezirk von 1 Meile um eine Stadt, innerhalb dessen einige Städte die Gerichtsbarkeit ausüben (nur einigen, z.B. Köln, durch kaiserliche Privilegien ausdrücklich verliehen), u. gewisse Dinge, wie Bierbrauen, Branntweinbrennen,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bannmeile — Bannmeile, ehedem Bannbezirk von einer Meile im Umkreis einer Stadt, eines Klesters oder einer Burg; an den Grenzen zuweilen mit Bannsäulen bezeichnet. S. Bannrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bannmeile — Bannmeile, Bezirk, innerhalb dessen einem Ort (Stadt, Kloster, Burg) Bannrechte (s.d.) zustanden …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bannmeile — Bannmeile, Bannwald ↑ Bann …   Das Herkunftswörterbuch

  • Bannmeile — Beschilderung des Bannkreises um das Abgeordnetenhaus von Berlin Die Bannmeile (abgeleitet vom Rechtsbegriff Bann), auch Bannkreis oder Befriedeter Bezirk, ist eine Schutzzone um die Sitzungsorte der Gesetzgebungsorgane des Bundes (insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Bannmeile, die — Die Bannmeile, plur. die n, der Umfang von einer Meile, in welcher sich eine Stadt des Bannes oder Zwanges bedienen kann; in dem Lateine der mittlern Zeiten, Bannileuca, Banleuca, Bannilegua, Milliare bannitum, Franz. Banlieue …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Bannmeile — Bạnn·mei·le die; 1 die nähere Umgebung eines Parlaments, in der besonders Demonstrationen verboten sind 2 hist; das Gebiet um eine Stadt oder um einen Ort, für das meist bestimmte Vorschriften galten …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Bannmeile — Bạnn|mei|le …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Bannwald — Bannmeile, Bannwald ↑ Bann …   Das Herkunftswörterbuch

  • Bannmeilengesetz — Beschilderung des Bannkreises des deutschen Bundestages Als Bannmeile oder auch Befriedeter Bezirk (früher auch Bannkreis genannt) bezeichnet man allgemeine Schutzzonen um die Sitzungsorte der Gesetzgebungsorgane des Bundes (z. B. Bundestag,… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”